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Finanzielle Inklusion

Recht auf ein Konto: Unterstützung für alle Ihre Bedürfnisse

Lehnt die Bank die Eröffnung eines Kontos ab und Sie besitzen noch kein eigenes Konto, können Sie Ihr Recht auf ein Konto bei der Banque de France geltend machen.

Wie funktioniert das?

Das Verfahren zum Recht auf ein Konto steht allen Personen offen, die in Frankreich oder mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, allen Franzosen mit Wohnsitz im Ausland sowie Personen, die im Register der Banque de France für Zahlungsausfälle und Scheckverbote (FICP oder FCC) eingetragen sind. Und in der Praxis?

Folgende Dienstleistungen sind inbegriffen:

• Eröffnung, Führung und Schließung des Kontos

• Eine Adressänderung pro Jahr

• Bereitstellung von Bankverbindungsscheinen (RIB) auf Anfrage

• Domizilierung von Banküberweisungen

• Eine Zahlungskarte mit automatischer Autorisierungsprüfung

• Monatliche Bereitstellung eines Kontoauszugs

• Einlösung von Schecks und Banküberweisungen

• Zahlungen per SEPA-Lastschrift, SEPA-Zahlungsanweisung oder SEPA-Überweisung

• Möglichkeiten zur Fernabfrage des Kontostands

• Eine Zahlungskarte, mit der insbesondere Zahlungen im Internet und
Bargeldabhebungen in der Europäischen Union möglich sind

• Zwei Bankschecks pro Monat

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Recht auf ein Konto“ sowie in unsere Preise.