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Fitnessstudio Vertrag kündigen: Raus aus der Abo-Falle mit den neuen Rechten

2026-01-19

Neues Jahr, neue Vorsätze. Viele melden sich im Januar im Fitnessstudio an. Die Motivation ist hoch. Der Vertrag auch. Was viele nicht wissen: Ein Vertrag im Fitnessstudio kann schnell zur Kostenfalle werden. Vor allem dann, wenn Sie das Studio nicht nutzen oder zu spät kündigen. Doch genau hier greift der Verbraucherschutz. Das Gesetz über faire Verbraucherverträge schützt Sie. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, wenn Sie Ihren Fitnessstudiovertrag kündigen wollen. 

Das Wichtigste in Kürze:  

  • Monatlich kündigen nach der Anfangsphase: Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit können Sie Ihren Fitnessstudiovertrag flexibel jeden Monat kündigen (wenn der Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurde). 

  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei schwerer Krankheit, Pflichtverletzungen oder Studioänderungen können Sie den Vertrag vorzeitig beenden. 

  • Widerrufsrecht beachten: Online- oder Haustürverträge lassen sich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Verträge, die vor Ort im Studio geschlossen wurden, nicht. 

Gute Vorsätze kosten Geld – aber nur so viel wie nötig 

Mehr Bewegung gehört zu den beliebtesten Vorsätzen. Ein Fitnessstudio wirkt da wie die perfekte Lösung. Das denken sich viele Deutsche. 2024 waren in Deutschland mehr als 11 Millionen in einem Fitnessstudio angemeldet - so viele wie nie zuvor. 

Oft locken Rabatte oder Startangebote. Was danach kommt, gerät leicht in den Hintergrund. Monat für Monat läuft der Beitrag vom Konto. Auch dann, wenn Sie kaum trainieren. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen. Denn ein Fitnessstudiovertrag muss Sie heute nicht mehr jahrelang binden. Mit den neuen Regeln behalten Sie Ihr Budget im Griff. Und der gute Vorsatz bleibt eine gute Entscheidung. 

Fitnessstudiovertrag – was Sie eigentlich unterschreiben? 

Ein Fitnessstudiovertrag regelt mehr als nur den Zugang zu Geräten. Er legt fest, wie lange Sie gebunden sind. Er bestimmt, wie viel Sie zahlen. Und er sagt, wann und wie Sie kündigen können.  

Viele Verträge laufen über zwölf oder sogar 24 Monate. In dieser Zeit zahlen Sie den Beitrag auch dann, wenn Sie nicht trainieren. Pausen zählen meist nicht. Krankheiten nur selten. Extras wie Kurse oder Sauna erhöhen oft den Preis.  

Lesen Sie deshalb genau, was im Vertrag steht. So wissen Sie, worauf Sie sich einlassen und spätere Überraschungen vermeiden. 

Kann ich mein Fitnessstudio jeden Monat kündigen? 

Ja, das ist für Fitnessstudioverträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, möglich. Aber nicht sofort. Zuerst gilt die vereinbarte Anfangslaufzeit. Sie beträgt meist zwölf oder 24 Monate. Während dieser Zeit können Sie den Fitnessstudiovertrag nicht einfach monatlich kündigen. Nach Ablauf der ersten Laufzeit ändert sich das. Dann läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Ab diesem Moment dürfen Sie jeden Monat kündigen. Eine lange Verlängerung gibt es nicht mehr.  

Bei älteren Verträgen kann es hingegen vorkommen, dass sich Ihr Vertrag nach der Erstlaufzeit erneut um eine feste Zeitspanne verlängert. Mehr als ein Jahr darf die Verlängerung aber auch bei alten Verträgen nicht betragen. 

Das Gesetz für faire Verträge erklärt  

Das Gesetz über faire Verbraucherverträge gibt es bereits seit 2021/2022. Es soll Verbraucher vor überlangen Vertragsverlängerungen schützen – zum Beispiel bei Fitnessstudioverträgen oder Streamingdiensten.  

Früher verlängerten sich Verträge automatisch um 12 Monate. Heute sind stillschweigende Vertragsverlängerungen in den AGBs nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat nach der Erstlaufzeit erhalten. 

Kurz gesagt: Nach der Anfangslaufzeit können Sie monatlich kündigen. Der Versuch, Kundschaft dauerhaft mit automatischen langen Vertragsverlängerungen an sich zu binden, ist nicht mehr erlaubt. Sie müssen also nach der ersten Laufzeit nicht mehr ein ganzes Jahr warten, bis Sie Ihren Fitnessstudiovertrag kündigen können. Auch die Kündigungsfristen wurden klarer geregelt. So vermeiden Sie Überraschungen und ungewollte Kosten. 

Sonderkündigungsrecht: Wann ist es möglich, den Fitnessstudiovertrag früher zu kündigen? 

Manche wollen Ihren Vertrag mit dem Studio vorzeitig kündigen. Dafür gibt es das Sonderkündigungsrecht, auch außerordentliche Kündigung genannt. Es greift in besonderen Situationen. 

Typische Gründe sind: 

  • Umzug weit weg vom Studio: eine Pflicht hierfür besteht für den Betreiber des Studios nicht. Dies geht nur, wenn es auch im Vertrag steht. Aber manche Studios gehen aus Kulanz auf die Kündigung ein. 

  • Krankheit oder gesundheitliche Einschränkungen: hängt allerdings von der Schwere der Erkrankung ab und muss nach Vertragsabschluss diagnostiziert worden sein. Ein ärztliches Attest ist erforderlich. 

  • Schwangerschaft: ähnlich wie bei einer Krankheit braucht es die Auskunft eines Arztes, dass das Training nicht mehr möglich ist. 

  • Unzufriedenheit wegen einer Pflichtverletzung: das können fehlendes Personal, Sicherheitsrisiken etc. sein. Allgemeine Unzufriedenheit reicht nicht aus. Hier muss der Betreiber aber erst die Möglichkeit bekommen, den Mangel zu beseitigen. Erst dann haben Sie ein Kündigungsrecht. 

  • Schließung des Studios oder wesentliche Änderungen im Angebot. Wegen einem Rohrbruch können Sie länger nicht ins Studio oder aus dem Frauen-Fitnessstudio wird ein gemischtes Studio? Dann können Sie den Vertrag kündigen. 

Wichtig: Um den Fitnessstudiovertrag kündigen zu können, müssen Sie den Grund nachweisen können! Kulante Studios erlauben Ihren Mitgliedern aber, alternativ auch eine Zeit lang auszusetzen, wenn es sich um eine Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft handelt. 

Fitnessstudiovertrag widerrufen – geht das? 

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie einen Fitnessstudiovertrag widerrufen und vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das gilt aber nur, wenn Sie den Vertrag online oder außerhalb des Studios abgeschlossen haben – zum Beispiel am Telefon oder über einen Vertreter zu Hause. 

Dann haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag und die Widerrufsbelehrung erhalten haben. Sie müssen dafür keine Gründe angeben. 

In der Regel werden die Verträge aber im Studio, also vor Ort, geschlossen. Das schließt ein Widerrufsrecht aus. Sagt Ihnen der Mitarbeitende vor Ort ein Widerrufsrecht zu, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich geben. Ansonsten können Sie es im Streitfall nicht beweisen. 

Wichtig: Ein Widerruf ist nicht dasselbe wie eine Kündigung. Er beendet den Vertrag rückwirkend und verhindert zukünftige Zahlungen. Nutzen Sie diese Möglichkeit also unbedingt, wenn Sie kurz nach Vertragsabschluss merken, dass das Angebot nicht passt. 

Vertrag kündigen – so gehen Sie richtig vor 

Einen Fitnessstudiovertrag richtig zu kündigen, ist einfacher, wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen. 

  1. Vertrag prüfen 
    Schauen Sie genau nach, wie lange die Laufzeit ist und welche Kündigungsfrist gilt. Manche Verträge erlauben monatliche Kündigung erst nach der Anfangsphase. Andere sind direkt monatlich kündbar. 

  2. Frist berechnen 
    Notieren Sie sich den letzten Tag, an dem die Kündigung beim Studio eingehen muss. So vermeiden Sie automatische Verlängerungen. 

  3. Kündigungsform wählen 
    In der Regel ist schriftlich sicherer – per Brief oder E-Mail. Manche Studios haben auch ein Online-Kundenportal. 

  4. Kündigung verschicken 
    Verschicken Sie die Kündigung rechtzeitig. Sollten Sie den Postweg wählen, dann ist ein Einschreiben mit Rückschein sicherer. 

  5. Bestätigung anfordern 
    Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an. So haben Sie einen Nachweis, falls es später Streit gibt. 

Unsere Tipps und Infos zu Fitnessstudioverträgen 

Fitnessstudioverträge haben verschiedene Laufzeiten: Sie können meistens einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abschließen, zum Beispiel über 6, 12 oder 24 Monate. Es gibt aber auch Fitnessstudios, die Sie direkt monatlich kündigen können.  

Kürzere Laufzeiten wählen: auch wenn die monatlichen Zahlungen bei langer Laufzeit günstiger sind - wählen Sie am Anfang kürzere Laufzeiten. Wenn Sie sich für zwei Jahre binden, aber nach 2 Monaten die Lust verlieren, zahlen Sie unnötig Geld. 

Vertrag wird nicht erfüllt, dann zuerst Beseitigung des Mangels fordern: Bevor Sie den Vertrag wegen einer Pflichtverletzung außerordentlich kündigen, setzen Sie dem Betreiber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems. In der Regel sind das 14 Tage. 

Preiserhöhungen meist unwirksam: Wenn das Fitnessstudio den Preis erhöht, beruft es sich gern auf das Kleingedruckte in den AGBs auf die sogenannten Preisanpassungsklauseln. Laut Verbraucherzentrale sind diese aber oft unwirksam, da strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen.  

Preiserhöhungen muss zugestimmt werden: Ohne wirksame Preisänderungsklausel ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Als Kunde können Sie das Geld zurück verlangen, wenn der erhöhte Preis einfach abgebucht wurde. 

Für Sportvereine gelten andere Regelungen als für Studios: Vereine sind nicht gewinnorientiert und dürfen Beiträge in Ihrer Satzung bei Bedarf erhöhen. Die Kündigungsfristen sind ebenfalls in der Satzung des Vereins festgelegt. 

  

Das Gesetz über Verbraucherverträge macht Verträge vom Fitnessstudio deutlich fairer. Nach der Anfangsphase können Sie monatlich kündigen. Sonderkündigungsrechte helfen in besonderen Situationen. Und wer sein Widerrufsrecht kennt, spart zusätzliche Kosten.  

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