BforMag

Neue Pendlerpauschale 2026: Ab dem ersten Kilometer bares Geld sparen

2026-02-16

Der Weg zur Arbeit kostet Zeit. Und Geld. 2026 bekommen Sie davon endlich mehr zurück. Die Pendlerpauschale - offiziell als Entfernungspauschale bekannt - steigt 2026 deutlich. Und zwar ab dem ersten Kilometer. Jeder gefahrene Kilometer zählt dann mit 38 Cent. Das bringt vielen Pendlern spürbar mehr Geld am Jahresende - egal, ob sie mit dem Auto fahren, das Fahrrad nutzen oder mit der Bahn pendeln.  

Das Wichtigste in Kürze:  

  • 38 Cent ab dem ersten Kilometer: Die Pendlerpauschale 2026 steigt und gilt sofort für jede Fahrt zur Arbeit. 

  • Für alle Verkehrsmittel: Auto, Fahrrad, E-Bike oder Bahn – jeder Kilometer zählt. 

  • 2026 mehr Steuern sparen: Fahrtkosten dokumentieren, Pendlerpauschale berechnen und Werbungskosten absetzen. 

Was ändert sich bei der Pendlerpauschale 2026? 

Kurz gesagt: Ab 2026 lohnt sich jeder Kilometer. Auch der erste. 

Die wichtigste Steueränderung 2026 ist schnell erklärt. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Sie 38 Cent pro Kilometer. Und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Für die ersten 20 Kilometer konnten Sie nur 30 Cent ansetzen. Das fällt nun weg. 

Die neue Pendlerpauschale vereinfacht die Berechnung deutlich. Sie müssen nicht mehr unterscheiden. Jeder einfache Weg zur Arbeit zählt gleich viel. Das spart Zeit. Und Nerven. 

Diese Erhöhung der Entfernungspauschale geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Ziel ist es, Pendler finanziell zu entlasten. Millionen Menschen profitieren davon. Besonders stark wirkt sich die Änderung bei kürzeren Arbeitswegen aus. Aber auch längere Strecken bringen mehr Steuerersparnis.  

Wichtig ist auch: Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle (außer Flüge). Sie können die Pendlerpauschale weiterhin für das Auto nutzen. Sie gilt genauso für Bahnfahrer, Buspendler, Radfahrer und E-Bikes. Entscheidend ist nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. 

Ab wann gilt die neue Pendlerpauschale? 

Die neue Pendlerpauschale gilt seit dem 1. Januar 2026. Eine rückwirkende Anwendung gibt es nicht. Für Fahrten bis zum 31. Dezember 2025 gilt noch die alte Regelung. Erst  seit 2026 zählt jeder Kilometer gleich viel.  

Wichtig für Sie: Sammeln Sie Ihre Fahrtkosten wie gewohnt. Notieren Sie die Entfernung und Ihre Arbeitstage. So können Sie die Pendlerpauschale später korrekt berechnen. Ein Rechner zur Pendlerpauschale oder ein Werbungskostenrechner hilft dabei, die Steuerersparnis realistisch einzuschätzen. 

Wer kann die Fahrtkosten absetzen? 

Die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten und wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem zuständigen Finanzamt angezeigt. 

Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer kann die Pendlerpauschale nutzen. Entscheidend ist der Weg zwischen Ihrer Wohnung und dem zentralen Arbeitsort. Wie Sie diesen Weg zurücklegen, spielt keine Rolle. 

Fahren Sie mit dem Auto zur Arbeit? Dann können Sie Ihre Fahrtkosten absetzen. Nutzen Sie das Fahrrad oder ein E-Bike? Auch dann gilt die neue Pendlerpauschale. Pendeln Sie mit Bus oder Bahn? Kein Problem. Die Entfernungspauschale greift unabhängig vom Verkehrsmittel. 

Auch Teilzeitkräfte und Schichtarbeiter profitieren. Jeder Arbeitstag zählt. Wichtig ist nur, dass Sie die Strecke tatsächlich gefahren sind. Homeoffice-Tage können Sie hier nicht ansetzen. Damit Selbstständige die Fahrtkostenpauschale nutzen können, muss eine regelmäßige Betriebsstätte, die getrennt vom Wohnraum ist, vorhanden sein. Selbstständige setzen diese allerdings bei der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben ab. 

Kurz gesagt: Ob Auto, Fahrrad oder Bahn. Wenn Sie regelmäßig zur Arbeit pendeln, können Sie Ihre Fahrtkosten absetzen und von der Pendlerpauschale 2026 profitieren. 

Wie kann ich die Pendlerpauschale berechnen? 

Die Berechnung der Pendlerpauschale ist ab 2026 einfacher als je zuvor. Sie multiplizieren die einfache Entfernung zur Arbeit mit 38 Cent. Danach rechnen Sie mit der Anzahl Ihrer Arbeitstage. Fertig. Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich bereits 176 Euro zusätzliche Werbungskosten. 

Beispiel mit dem Auto: 
Sie fahren an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit. Die einfache Strecke beträgt 10 Kilometer. 
10 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 836 Euro Werbungskosten. 

Beispiel mit dem Fahrrad oder E-Bike: 
Sie pendeln 15 Kilometer einfach und arbeiten 210 Tage im Jahr. 
15 km × 0,38 Euro × 210 Tage = 1.197 Euro. 

Beispiel für Bahnfahrer: 
Sie fahren 30 Kilometer Bahn zu Ihrer Arbeit und sind an 200 Tagen im Büro. 
30 km × 0,38 Euro × 200 Tage = 2.280 Euro. 

Wichtig zu wissen: Die Pendlerpauschale senkt nicht direkt Ihre Steuer, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Geld Sie tatsächlich sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. 

Gibt es einen Höchstsatz bei der Entfernungspauschale? 

Für Autofahrer nicht, aber für den ÖPNV und zu Fuß schon. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, so können Sie die Pendlerpauschale in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen. Nutzen Sie hingegen ein anderes Verkehrsmittel, gehen zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad, können Sie pro Jahr höchstens bis 4.500 Euro absetzen. Alternativ geben Sie die tatsächlichen Kosten an, beispielsweise für das Jahresticket für Bus oder Bahn. 

Wissenswertes und Tipps zur Fahrtkostenpauschale 

Mit der neuen Pendlerpauschale können Sie Ihre Steuerlast spürbar senken. Einige einfache Tricks helfen Ihnen dabei, noch mehr rauszuholen. 

  • Für jeden Arbeitstag gilt nur einmal die einfache Wegstrecke: Die Pendlerpauschale entschädigt pro Arbeitstag nur die einfache Strecke; also entweder Hin- oder Rückweg. Nicht beides. Wird an einem Tag nur ein Hin- oder Rückweg zurückgelegt, muss die Entfernungspauschale halbiert werden. 

  • Die erste Tätigkeitsstätte gilt bei der Berechnung: Die erste Tätigkeitsstätte ist der Arbeitsort, an dem Sie sich als Arbeitnehmer regelmäßig aufhalten. Bei mehreren Unternehmensstandorten dürfen Sie nur die Fahrten zu dem Standort berechnen, an dem er sich überwiegend aufhalten. 

  • Nur volle Kilometer und der kürzeste Weg zählen: Es werden bei der Pendlerpauschale 2026 nur die vollen Kilometer der einfachen Entfernung angesetzt. Angefangene Kilometer werden nicht berücksichtigt.  

  • Dienstreisen von zu Hause werden nicht betrachtet: Dienstreisen, die von zuhause starten, dürfen Sie nicht angeben. Denn Sie dürfen die Pendlerpauschale nur für die Tage ansetzen, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.  

  • Urlaub, Krankheit und Home Office beachten: Die Pauschale darf nur an den Tagen angesetzt werden, an denen Sie auch tatsächlich gearbeitet haben. Das heißt, Urlaube, Krankentage oder Feiertage dürfen nicht mitgezählt werden. Ebenso die Home-Office-Tage. 

  • 230 Arbeitstage vom Finanzamt anerkannt: Das Finanzamt erkennt nicht mehr als 230 jährliche Fahrten bei einer 5-Tage-Woche an bzw. 280 Fahrten bei einer 6-Tage-Woche.  

  • Fahrtkosten regelmäßig dokumentieren: Notieren Sie jeden Arbeitstag und die zurückgelegte Strecke. Auch kurze Strecken summieren sich über das Jahr. 

  • Belege aufbewahren: Tankquittungen, Tickets für Bus und Bahn oder Reparaturen fürs Fahrrad – alles kann zählen. Ja, auch das kleine Busticket von Montag! 

  • Rechner zur Pendlerpauschale nutzen: Damit sehen Sie schnell, wie viel Geld Sie sparen können. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Steuererklärung. 

  • Werbungskosten gezielt absetzen: Denken Sie an andere beruflich bedingte Kosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Zusammen mit der Pendlerpauschale sinkt so Ihre Steuerlast noch stärker. 

Egal, ob Sie mit dem Auto fahren, das Fahrrad nutzen oder mit Bus und Bahn pendeln – jeder Weg zählt. Auch kurze Strecken bringen Ihnen Geld zurück. Wenn Sie Ihre  Fahrtkosten regelmäßig dokumentieren und die Pendlerpauschale richtig berechnen, können Sie am Jahresende zusätzliche Werbungskosten absetzen und ordentlich Geld sparen. 

Kurz gesagt: Fangen Sie an, jeden Kilometer zu zählen. So holen Sie das Maximum aus der Pendlerpauschale 2026 heraus. 

FAQ zu Pendlerpauschale 

Wie viel Cent pro Kilometer bekomme ich 2026?  
38 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – egal, ob Auto, Fahrrad oder Bahn. 

Gilt die Pauschale auch für Bahnfahrer und E-Bikes? 
Ja. Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (außer Flüge). Jeder Kilometer zählt. 

Gibt es einen Rechner für die Pendlerpauschale?
Ja. Ein Pendlerpauschale Rechner oder Werbungskostenrechner hilft, die Ersparnis genau zu berechnen und die Steuererklärung vorzubereiten. 

Diese Artikel könnten Sie interessieren