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Reiserecht bei Pauschalreisen: Ihre Rechte bei Problemen und Mängeln

Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, sind Sie nach dem Pauschalreiserecht in Deutschland rechtlich gut abgesichert. Dieses spezielle Reiserecht schützt Sie – besonders bei Stornierungen, Preiserhöhungen und Reisemängeln.
Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Doch manchmal passiert es: die Buchung wird storniert, die Preise erhöht oder neben dem schönen Hotel ist gerade eine Großbaustelle am Werk. Das Gute in diesem Fall: Als Pauschalreisende oder -reisender haben Sie laut Verbraucherschutz mehr Rechte als Individualreisende. Bei Reisemängeln können Sie zum Beispiel eine Preisminderung verlangen. Wir erklären Ihnen, welche Reiserechte Sie haben und was Sie genau unternehmen können.
Was ist eine Pauschalreise – und warum ist das wichtig?
Seit Inkrafttreten der EU-Pauschalreiserichtlinie im Jahr 2018 ist klar: Wer pauschal bucht, ist rechtlich besser abgesichert. Vom Pauschalreiserecht können Sie aber nur Gebrauch machen, wenn Sie auch tatsächlich eine Pauschalreise machen.
Eine Reise ist dann eine Pauschalreise, wenn mindestens zwei Reiseleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) zu einem Gesamtpreis gebucht werden. Wichtig ist, dass die Leistungen in einem einzigen Vertrag (“Pauschalreisevertrag”) zustande kommen.
Reiseleistungen können sein:
Beförderung (z. B. Flug, Bahn, Bus)
Beherbergung (z. B. Hotel)
Vermietung von Fahrzeugen (z. B. Mietwagen)
Andere touristische Leistungen (z. B. Ausflüge, Eintrittskarten)
Auch unter das Pauschalreiserecht fallen:
Kreuzfahrten
Tagesreisen mit Übernachtung, die mehr als 500 Euro kosten
Bausteinreisen: Bei einer Bausteinreise können Sie einzelne Leistungen individuell zusammensetzen. Das ist der Fall, wenn Sie mindestens zwei Reiseleistungen getrennt voneinander über ein Buchungsportal auswählen, aber am Ende alles in einem Gesamtpreis bezahlen.
Click-Through-Buchung: Auch bei Click-Through-Buchungen kann eine Pauschalreise zustande kommen. Hier buchen Sie beispielsweise mehrere Reiseleistungen von verschiedenen Anbietern, die über Hyperlinks verknüpft sind. Passiert dies innerhalb von 24 Stunden und werden Ihr Name, Ihre Zahlungsdaten und Ihre E-Mail-Adresse von dem einen Unternehmen an das andere weitergeleitet, handelt es sich ebenfalls um eine Pauschalreise.
Preiserhöhung: Was ist erlaubt?
Nach deutschem Reiserecht darf eine Preiserhöhung bei Pauschalreisen nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen:
Eine Preiserhöhung muss im Vertrag ausdrücklich vorbehalten sein.
Der Grund muss objektiv nachvollziehbar sein (zum Beispiel gestiegene Treibstoffpreise, Erhöhung der Steuern oder Wechselkursänderungen).
Die Erhöhung darf nicht mehr als 8 % des Gesamtpreises betragen.
Sie muss spätestens 20 Tage vor Abreise angekündigt werden.
Liegt die Preiserhöhung über 8 %, dürfen Sie laut Pauschalreisegesetz kostenfrei von Ihrem Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen.
Stornierung: Wann kann ich kostenfrei zurücktreten?
Ihre Pauschalreise können Sie nur in wenigen Fällen kostenlos stornieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn
eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen oder politische Unruhen am Reiseziel
In diesen Fällen muss der Veranstalter den vollständigen Reisepreis erstatten, ohne Stornogebühren. Sollten Sie Ihren Urlaub aus anderen Gründen stornieren wollen, werden
dafür meist Stornokosten fällig. Um Stornokosten zu vermeiden, haben Sie oft auch die Möglichkeit, Ihre Reise auf eine andere Person umzuschreiben. Die Frist dafür ist von Reiseveranstalter zu Reiseveranstalter unterschiedlich.
Reisemängel bei Pauschalreisen: Was tun?
Sollten Sie während Ihres Urlaubs Mängel erkennen, sodass Ihre Reise nicht der Qualität entspricht, die Sie gebucht haben, haben Sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch verschiedene Optionen: von Preisminderung über Vertragskündigung bis hin zu Schadensersatz.
Als Reisemängel gelten zum Beispiel:
Baulärm oder andere erhebliche Lärmbelästigungen
Ausfall gebuchter Leistungen wie Transfers oder Ausflüge
Mangelhafte Verpflegung
Verschmutzte oder beschädigte Unterkünfte
Gebuchtes Zimmer mit Meerblick liegt im Hinterhof usw.
Reiseleistungen mit unangemessener Verspätung
Wie vorgehen? Sollten Sie Reisemängel vor Ort erkennen, müssen Sie diese beim Reiseleiter vor Ort sofort melden* (am besten schriftlich). Fordern Sie den Reiseveranstalter schriftlich dazu auf, den Mangel umgehend zu beheben. Im besten Fall kümmert sich der Veranstalter sofort darum. Sollte der Reisemangel nicht behoben werden, können Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Urlaub Ihre Ansprüche geltend machen und eine Preisminderung oder Schadensersatz verlangen. Dokumentieren Sie für diesen Fall Mängel mit Fotos, Videos oder Zeugenaussagen.
*Den Reisemangel sofort zu melden, ist auch deshalb so wichtig, da Sie Ihre Ansprüche erst ab dem Tag der Mängelanzeige geltend machen können.
Insolvenz von Reiseunternehmen: Sie sind abgesichert!
Sollte der Reiseveranstalter Pleite gehen, bekommen Pauschaltouristen dank des Deutschen Reisesicherungsfonds Ihr Geld zurück. Sollte der Fall während Ihrer Reise eintreten, ist auch die Heimreise abgesichert.
Auch bei Zahlungsunfähigkeit der Fluggesellschaft oder des Hotels, sind Sie geschützt. Dann muss der Reiseveranstalter Ihnen ein neues Hotel oder einen neuen Flug buchen - ohne zusätzliche Kosten für Sie.
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