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Die VOP (Verification of Payee): neue Pflicht bei Überweisungen

2025-09-17

Banküberweisungen sind heute mit wenigen Klicks in Sekunden erledigt – praktisch, aber noch sicherer ist es, wenn auch wirklich geprüft wird, ob alles stimmt. Genau das ist das Ziel der VOP (Verification of Payee).

Was sollten Sie wissen? 
👉 Die VOP ist eine EU-weite Sicherheitsmaßnahme für SEPA-Überweisungen. Dabei wird geprüft, ob die IBAN mit dem Namen des Empfängers übereinstimmt. 

👉 Sie hilft, Überweisungsfehler und Betrugsrisiken zu reduzieren. 

👉 Ab dem 9. Oktober 2025 ist diese Überprüfung für alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum verpflichtend. 

Wie funktioniert die VOP? 

Die Prüfung greift in dem Moment, in dem Sie eine Überweisung veranlassen – noch bevor Sie diese freigeben. Ihre Bank blendet eine Nachricht ein, um die Übereinstimmung zwischen dem von Ihnen eingegebenen Namen und der IBAN des Empfängers zu kontrollieren. Das dauert nur wenige Sekunden, gibt Ihnen aber die Sicherheit, dass die Daten korrekt sind.  

Für wen gilt die VOP? 

Die VOP betrifft alle Nutzerinnen und Nutzer, die eine SEPA-Überweisung tätigen möchten – egal ob Privatpersonen, Selbständige, Unternehmen, Behörden oder Vereine. Voraussetzung: Die Bank muss im SEPA-Raum ansässig sein. 

Warum die VOP? 

Ab dem 9. Oktober 2025 ist die Überprüfung verpflichtend. Ziel ist es, 

  • die Sicherheit zu erhöhen, 

  • das Betrugsrisiko zu verringern, 

  • menschliche Fehler zu vermeiden, 

  • und das Vertrauen in Instant Payments zu stärken. 

Für Unternehmen verbessert diese Überprüfung nicht nur die Datenbasis, sondern auch den gesamten Zahlungsprozess. Das Ergebnis: mehr Kontrolle und ein reibungsloser Austausch mit Partnern und Lieferanten.