In Kürze:
Die notwendigen Schritte zur Kontokündigung verstehen.
Diese Unterlagen werden für die Kontokündigung benötigt.
Gebühren und Fristen sollten im Vorfeld geklärt werden.
Die Verwaltung inaktiver Konten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Bank ist im Rahmen der Kontokündigung zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet.
Welche Unterlagen sind für die Kontokündigung erforderlich ?
Um Ihr Bankkonto zu schließen, benötigen Sie ein Kündigungsschreiben sowie gültige Identitätsnachweise.
Sie brauchen: ein formloses oder von Ihrer Bank bereitgestelltes Kündigungsschreiben, und einen Personalausweis oder Reisepass, um Ihre Identität zu bestätigen.
Geben Sie zudem an, auf welches Konto Ihr Restguthaben überwiesen werden soll.
Gut zu wissen: Die Lastschrift
Die Lastschrift ermöglich es bei einem Zahlungsempfänger, mit Ihrer Zustimmung regelmäßig Beträge von Ihrem Konto abzubuchen – etwa für Rechnungen oder Abos. In Deutschland erfolgt dies meist über das SEPA-Lastschriftverfahren. Sie können eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Übertragung Ihrer Zahlungen und Vermeidung von Zahlungsproblemen
Bevor Sie Ihr Konto schließen, stellen Sie sicher, dass alle regelmäßigen Zahlungen auf Ihr neues Konto umgestellt sind. Dazu zählen Daueraufträge, Lastschriften und Abonnements. Ein rechtzeitiger Wechsel verhindert Zahlungsausfälle und sorgt für einen reibungslosen Übergang zu Ihrer neuen Bank.
Gut zu wissen: Das Zahlungsmittel
Ein Zahlungsmittel ist ein Instrument oder Service, mit dem Geld von einer Person auf eine andere übertragen wird – etwa Bankkarten, Überweisungen oder Lastschriften. Ganz einfach gesagt: Es ermöglicht Ihnen, Ihr Geld sicher und bequem zu bewegen !
Welche Fristen und Gebühren sind einer Kontokündigung verbunden ?
Die Fristen für eine Kontokündigung können je nach Bank variieren. Informieren Sie sich daher im Voraus, um unerwartete Verzögerungen zu vermeiden. In der Regel ist die Kündigung kostenlos. Gebühren können jedoch in Einzelfällen entstehen.
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Mehr entdeckenDie Verwaltung inaktiver Bankkonten
Ein Konto gilt als inaktiv, wenn über einen Zeitraum von 12 Monaten keine Transaktionen stattfinden und sich die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber in dieser Zeit nicht bei der Bank gemeldet hat. Sobald wieder eine Transaktion erfolgt, wird das Konto automatisch wieder aktiviert.
Banken folgen dabei klaren gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien. Nach einer bestimmten Zeit dürfen sie inaktive Konten schließen, müssen Kundinnen und Kunden aber vorher informieren. Das verbleibende Guthaben kann selbstverständlich ausgezahlt werden.
Gut zu wissen: Das Recht auf ein Konto
In Deutschland hat laut Zahlungskontengesetz (ZKG) jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Sollte eine Bank die Eröffnung ablehnen, kann bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Beschwerde eingereicht werden. Die BaFin sorgt dafür, dass eine Bank benannt wird, die das Basiskonto eröffnet.
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Mehr entdeckenGut zu wissen: Die Banküberweisung
Eine Überweisung ist ein Zahlungsauftrag, mit dem Geld von einem Konto auf ein anderes übertragen wird – innerhalb derselben Bank oder zwischen verschiedenen Banken. In Deutschland erfolgt dies in der Regel über das SEPA-Verfahren, das europäische Zahlungen in Euro vereinfacht und standardisiert.



